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AGB

Allgemein

Lieferungen erfolgen von uns ausschließlich zu diesen Verkaufsbedingungen. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Wenn der Kunde unsere Bedingungen nicht anerkennen will, muß er unser Angebot ablehnen. Soweit von der Firma DIE NETZWERKBETREUER Software (Betriebssysteme oder ähnliche Programme) bezogen werden, ist Gegenstand dieses Vertrages das auf den Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im folgenden auch als Software bezeichnet.

§ 1 Auftragserteilung

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen unserer Kunden können von uns durch ausdrückliche schriftliche Mitteilung, per Telefax, mündlich oder fernmündlich oder durch direkte unmittelbare Übersendung der Ware innerhalb einer Frist von 8 Tagen angenommen werden. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn auf Seiten des Käufers eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wurde oder sich der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Sendung in Verzug befindet.

§ 2 Versand

Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg) behalten wir uns vor. Außer auf ausdrückliche schriftliche Erklärung seitens des Kunden wird die Ware durch uns für den Transport zwangsversichert. Die eingetretenen Transportschäden und Transportverluste sind unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne daß es seiner vorhergehenden ausdrücklichen Zustimmung bedarf.

§ 3a Gewährleistungsbestimmungen für alle Computer, Monitore und Drucker

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung von unserem Lager. Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistungsfrist von der Firma DIE NETZWERKBETREUER durchgeführt, werden gemäß der jeweils gültigen Computerpreisliste für Reparaturpauschalen berechnet. Bei Reparaturen ist der Kunde verpflichtet eine Datensicherung durchzuführen, für Datenverlust sind schliessen wir jede Haftung aus. Sollte bei einer Reparatur sich herausstellen das andere Komponenten ebenfalls defekt sind so ist die Firma DIE NETZWERKBETREUER erst ab einem Betrag von 500,- Euro netto verpflichtet den Kunden zu unterichten. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und die Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, beizufügen. Durch Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Lauf. Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere Gewährspflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware bei ihm schriftlich anzeigt. Ein Vorabtausch ist nicht möglich. Die Retoure muß frei angeliefert werden. Die Gewährleistungspflicht der Firma DIE NETZWERKBETREUER beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese als nicht zusammengehörend verkauft.

§ 3b Sonstige Gewährleistungsbestimmungen

Die Firma DIE NETZWERKBETREUER tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren Vorlieferanten hat, an den Kunden der Firma DIE NETZWERKBETREUER ab. Etwaige Gewährleistungsansprüche, die von den Kunden gegen die Firma DIE NETZWERKBETREUER geltend gemacht werden, sind von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme der Lieferanten der Firma DIE NETZWERKBETREUER abhängig. Die Firma DIE NETZWERKBETREUER ist nur bei erfolgloser vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme gegen die Vorlieferanten gewährleistungspflichtig.

§ 3c Haftung

Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Soweit es sich um von der Firma DIE NETZWERKBETREUER hergestellte Produkte handelt, ist ein Anspruch aus Produzentenhaftung, soweit er einen unmittelbaren Abnehmer betrifft, ausgeschlossen.

§ 3d Gewährleistungsabgeltung

Bei Vereinbarung eines Gewährleistungsabschlages auf den Kaufpreis erlischt jede Gewährleistungspflicht.

§ 4 Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist. Betriebsstörungen - gleich welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt - befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 5 Preise

Die Preise sind freibleibend. Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste, jedoch mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, eingetretene Preiserhöhungen (z.B. aufgrund von Veränderungen des Wechselkurses, Frachtverteuerungen etc.) ohne vorherige Ankündigung weiterzugeben. Bei Bestellungen, die einen Warenwert von € 50,00 nicht erreichen, wird ein Mindermengenzuschlag von € 10,00 berechnet. Alle Preise verstehen sich ab Lager Koblenz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Zahlung

Die Lieferung erfolgt per Nachnahme oder Vorauskasse ohne Skontoabzug. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt als maximales Zahlungsziel 7 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug.Es können auch gsonderte Zahlungsziele vereinbartwerden die aber jederzeit von der Firma DIE NETZWERKBTREUER aufgehoben werden können. Der Käufer verpflichtet sich nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sofern keine abweichenden ausdrücklichen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis per Banklastschrift von dem Käufer einzuziehen. Der Käufer erteilt hiermit bereits seine Abbuchungsvollmacht für das Banklastschriftverfahren. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit Forderungen gegenüber dem Vertragspartner in laufender Rechnung gebucht sind. (Kontokorrentvorbehalt)

b) Bei wesentlichem vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma DIE NETZWERKBETREUER berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme eines gelieferten Gegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Firma DIE NETZWERKBETREUER hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Für den Fall, daß der von der Firma DIE NETZWERKBETREUER gelieferte Gegenstand gepfändet wird, ist davon die Firma DIE NETZWERKBETREUER sofort zu unterrichten und derjenige daraufhinzuweisen, der die Pfändung vornimmt, damit Klage nach § 771 ZPO erhoben werden kann.

c) Die Eigentumsvorbehaltsware ist vom Kunden mit kaufmännischer Sorgfalt für die Firma DIE NETZWERKBETREUER zu verwahren und auf Kosten des Käufers gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken ausreichend zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits hiermit an die DIE NETZWERKBETREUER ab. Die Firma DIE NETZWERKBETREUER nimmt die Abtretung an.

d) Wird der Kaufpreis durch den Käufer per Wechsel oder Scheck bezahlt, so begründet dies lediglich eine wechseloder scheckmäßige Forderung des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt sowie die Forderungen aus der Warenlieferung bzw. die Ansprüche aus verlängertem Eigentumsvorbehalt erlöschen erst, wenn der Wechsel oder der Scheck vom Käufer als Bezogenen bezahlt worden ist.

e) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt der Firma DIE NETZWERKBETREUER hiermit schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder mit Vereinbarung weiterverkauft worden ist. Die Firma DIE NETZWERKBETREUER nimmt die Abtretung hiermit an.

f) Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer jetzt schon die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

g) Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, daß der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt, insbesondere die Kundenbestellungen, die Auftragsbestätigungskopien, die Rechnungskopien, und daß der Käufer seinen Schuldnern die Abtretung an die Firma DIE NETZWERKBETREUER mitteilt.

h) Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z. Zt. der Verarbeitung zu.

i) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

j) Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes Eigentum an dem Datenträger mit dem darin verkörperten Programm. Die Software sowie etwaige Beschreibungen, Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Mit dem Erwerb der Software wird Ihnen das einfache und persönliche Recht, die beiliegende Kopie der Software auf einen einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit [CPU]) zu benutzen, eingeräumt. Die Vervielfältigung ist nur zum Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.

§ 8 Schadensersatz bei Vertragsverletzung

Die Firma DIE NETZWERKBETREUER macht darauf aufmerksam, daß der Käufer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die dem Lizenzgeber aus seiner Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch den Käufer entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, daß eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Software oder einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.

§ 9 Softwaregewährleistung

Die Firma DIE NETZWERKBETREUER gewährleistet, daß zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen in der Materialausführung fehlerfrei ist. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 24 Monaten ab Lieferung verlangen. Bei fehlschlagender Ersatzlieferung können Sie zwischen Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wählen. Treten Fehler in der Software selbst auf, steht dem Erwerber ausschließlich ein Wandlungsrecht zu. Dieses Wandlungsrecht erstreckt sich nicht auf etwaige mitgelieferte Hardware. Schadensersatzansprüche sowie Ersatzansprüche für Mangel, Folge- und Begleitschäden können nur bei zugesicherter Eigenschaft gewährt werden, die einer besonderen schriftlichen Vereinbarung bedürfen. Devant.de sind Warenzeichen der Firma DIE NETZWERKBETREUER.

§ 10 Export

Der Export von Vertragsware in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft oder der Import von Vertragsware aus Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist unzulässig, es sei denn, wir erteilen hierzu vorher unsere schriftliche Zustimmung. Für alle Exporte sind die europäischen und/oder US amerikanischen Exportverbote zu beachten.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist Koblenz. Gerichtsstand ist Koblenz. Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Koblenz als Gerichtsstand vereinbart.

§ 12 Schlußbestimmung

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Für eine unwirksame Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung gelten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.

Domain-Registrierungsbedingungen der Firma Die Netzwerkbetreuer, Ralf Devant

Soweit der Kunde über Die Netzwerkbetreuer, Ralf Devant eine Top-Level-Domain (z.B. „.DE“) registriert, gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Die Netzwerkbetreuer, Ralf Devant („Anbieter“) folgende Regelungen:

  1. Allgemeines, Rechtsverhältnisse, Bedingungen Dritter
    1. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains (z.B. �.DE�) wird der Anbieter im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe (z.B. DENIC e.G) lediglich als Vermittler tätig. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien des DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die der Anbieter dem Kunden auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.
    2. Insbesondere bei der Beauftragung von .eu-Domains erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass das Register (EURid) dazu berechtigt ist, die vom Anbieter mit dem Registrierungsauftrag übermittelten Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben
      1. wenn es dazu von einer öffentlichen Behörde in Ausübung ihrer rechtmäßigen Aufgaben aufgefordert wird, sowie
      2. aufgrund einer Aufforderung eines alternativen Streitbeilegungsanbieters, wie in Abschnitt 16 der unter www.eurid.eu veröffentlichten und abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt, sowie
      3. gemäß Abschnitt 2 (Whois-Abfragemöglichkeit) der unter www.eurid.eu veröffentlichten und abrufbaren Whois-Bedingungen für .eu-Domains.
    3. Ist der Kunde Reseller (Nicht-Endkunde) für .eu-Domains, so ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für den Endkunden (Registrant) jederzeit klar ist, dass die Registrierung über einen Dritten, den akkreditierten Registrar, erfolgt und dass damit auch vertragliche Beziehungen zwischen dem Endkunden und dem akkreditierten Registrar bestehen. Darüber hinaus hat der Kunde, der als Reseller für .eu-Domains tätig ist, seine Kunden zur Einhaltung der Registrierungsbedingungen zu verpflichten und soweit der Kunde des Kunden wiederum Reseller ist, sicherzustellen, dass dieser seine Kunden hierzu ebenfalls verpflichtet.
  2. Prüfungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.
    2. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 2.1 zur Zahlung einer Vertragsstrafe (Ziffer 13 der AGB des Anbieters).
  3. Registrierungsdaten, Mitteilungspflichten
    1. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers („Registrant“), des administrativen Ansprechpartners („Admin-C“) und des technischen Ansprechpartners („tech-Admin“) anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mailadresse und Telefonnummer. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an den Anbieter per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
    2. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 3.1 zur Zahlung einer Vertragsstrafe (Ziffer 13 der AGB des Anbieters).
    3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.
  4. Ablauf der Registrierung
    1. Der Anbieter wird nach Vertragsabschluß die Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar veranlassen. Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Anbieter hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Kunden zugeteilt.
    2. Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und Admin-C eingetragen. Aus technischen Gründen wird bei Domains mit der Endung .com, .net, .org, .cc, .biz und .info als E-Mail Adresse des Admin-C eine E-Mail Adresse des Anbieters eingetragen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu.
    3. Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Möglich ist dann lediglich eine Kündigung und Neubeantragung der gewünschten Domain. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde eine andere Domain wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
  5. Erklärungen, Kündigung, Erstattung von Entgelten
    1. Alle Erklärungen Domains betreffend, insbesondere Domain-Kündigung, Providerwechsel, Domain-Löschung, bedürfen der Schriftform.
    2. Bei allen über den Anbieter registrierten Domains kann der Kunde unter Einhaltung dieser Domain-Registrierungsbedingungen und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle diese kündigen oder zu einem anderen Provider umziehen, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. „.DE“) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Soweit nicht ausdrücklich der gesamte Webhosting-Vertrag gekündigt wird, sondern lediglich die Kündigung einer Domain/mehrerer Domains/sämtlicher Domains erfolgt, besteht der Webhosting-Vertrag als solcher bzw. der Vertrag über die übrigen Domains fort, da diese auch unabhängig von der gekündigten Domain weiter genutzt werden können.
    3. Kann der Anbieter dem Providerwechsel (KK-Antrag) des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der Provider ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen („CLOSE“). Der Anbieter behält sich vor, KK-Anträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Kunden beglichen sind.
    4. Soweit die Registrierung der Domain für die jeweilige Registrierungsdauer auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Anbieter fortdauert und damit die Domain weiter nutzbar bleibt, erfolgt weder für eine im Tarif enthaltene Domain noch für zusätzliche Domains eine Erstattung bereits bezahlter Domain-Gebühren.
  6. „Domain-Reseller“
    1. Soweit eine Domain durch einen Kunden für einen Dritten, insbesondere einen Kunden des Kunden („Zweitkunde“) registriert ist, darf der Kunde Änderungen der Daten dieser Domain - insbesondere auch die Übertragung der Domain - nur vornehmen, wenn ein schriftlicher Auftrag des Domaininhabers und/oder des Admin-C der betreffenden Domain vorliegt. Dies gilt sowohl für einen Änderungsauftrag des Kunden den dieser im eigenen Namen vornimmt, als auch für einen Auftrag, den er dem Anbieter in Vertretung des Zweitkunden erteilt.
    2. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 6.1 zur Zahlung einer Vertragsstrafe (Ziffer 13 der AGB des Anbieters).